Allianzen für Innovation

Im Rahmen der Leitaktion 2 werden auch „Allianzen für Innovation“ gefördert. Mittels Zusammenarbeit und Wissensfluss zwischen Hochschulbildung, beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie einem breiteren sozioökonomischen Umfeld wie auch der Forschung stärken sie die Innovation in Europa.

Allianzen für Innovation sollen dabei die Vermittlung neuer Kompetenzen fördern sowie Qualifikationsdefizite minimieren, indem sie neue Curricula für die Hochschulbildung sowie die berufliche Aus- und Weiterbildung entwickeln und Eigeninitiative und unternehmerisches Handeln in der EU unterstützen.

Antragsfrist 06.05.2025 17 Uhr (Brüsseler Zeit)

Allianzen für Innovation sollen ein kohärentes und umfassendes Bündel sektorspezifischer oder sektorübergreifender Aktivitäten umsetzen, welche an künftige Wissensentwicklungen in der EU angepasst werden können. Dabei liegt der Schwerpunkt auf digitalen Kompetenzen. Zudem stehen notwendige Änderungen bei Qualifikationen und nationalen Curricula im Focus, um den wachsenden Bedarf an „grünen“ Kompetenzen zu decken.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Jede in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässige Einrichtung kann die Förderung einer Allianz für Innovation beantragen. Die koordinierende Einrichtung richtet den Förderantrag im Namen aller Projektpartner an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur EACEA.

Sowohl Einrichtungen, die in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem mit dem Programm assoziierten Drittland ansässig sind, als auch Einrichtungen aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland können am Konsortium als vollwertige Partner, verbundene Einrichtung oder assoziierter Partner teilnehmen.

Wichtige Information

Innovationsallianzen und ihre zwei Lose werden zentral durch die Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) umgesetzt. Anträge müssen dort eingereicht werden. 

                               Link zur EACEA

Der Aufruf ist in zwei Losen organisiert:

Los 1 – Allianzen für Bildung und Unternehmen

Wer kann teilnehmen

mindestens acht vollwertige Partner; aus mindestens vier EU-Ländern oder alternativ aus 

Dauer

2 oder 3 Jahre

Förderbudget

max. 1 Million Euro oder max 1,5 Millionen Euro

In diesen transnationalen, ergebnisorientierten Projekten arbeiten Partner an der Förderung von Innovation, neuen Kompetenzen, Eigeninitiative und unternehmerischem Denken. Die Projekte zielen darauf ab, gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen wie Klimawandel, demographischer Wandel, Digitalisierung, künstliche Intelligenz zu bewältigen und auf rasche Veränderungen der Beschäftigung mit sozialer Innovation und Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft zu reagieren.

Los 2: Allianzen für die branchenspezifische Zusammenarbeit zur Kompetenzförderung (zur Umsetzung der „Blaupause“)

Was ist ein Konsortium?

Es besteht aus mindestens zwölf vollwertigen Partnern aus mindestens acht EU-Mitgliedsstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern; darunter mindestens fünf Arbeitsmarktakteure und mindestens fünf Anbieter im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung (Hochschuleinrichtungen und Berufsbildungsanbieter)

Dauer

4 Jahre

Förderbudget

maximal 4 Millionen Euro

Diese zielen darauf ab, neue strategische Ansätze und eine Zusammenarbeit im Hinblick auf konkrete Lösungen zur Kompetenzentwicklung in bestimmten Wirtschaftssektoren oder Bereichen, in denen der Pakt für Kompetenzen umgesetzt wird, zu erstellen.

Hauptziel des Paktes ist es, Maßnahmen zur Höherqualifizierung und Umschulung von Arbeitskräften zu initiieren. Damit sollen die Bedarfe des Arbeitsmarktes gedeckt und der ökologische und digitale Wandel sowie nationale, regionale und lokale Qualifikations- und Wachstumsstrategien unterstützt werden. 

Diese Allianzen sollen Qualifikationslücken auf dem Arbeitsmarkt schließen, die das Wachstum, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit in bestimmten Branchen oder Bereichen behindern, indem sie auf kurzfristige Interventionen ebenso wie auf langfristige Strategien setzen. Diese Allianzen werden in den 14 industriellen Ökosystemen der neuen Industriestrategie für Europa (PDF) umgesetzt (siehe Förderkriterien im Erasmus+ Programmleitfaden).

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu Innovationsallianzen finden Sie: 

Benötigen Sie weitere Hilfe?

Schreiben Sie eine Mail an

Europäische Exekutivagentur für Bildung und
Mail: EACEA-EPLUS-ALLIANCES(at)ec.europa.eu

oder an

Claudia Hamann
Mail: ka3[at]bibb(dot)de​​​​​​​

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