Wer kann teilnehmen
- Organisationen aus der Berufsbildung
- müssen aus einem EU-Land oder
- alternativ aus Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien oder der Türkei kommen oder
- aus einem nicht mit dem Programm assoziierten Drittland
Die Aktion wird zentral durch die Exekutivagentur der EU-Kommission (EACEA) umgesetzt.
Teilnahmeberechtigt an Erasmus+ Kapazitätsaufbauprojekten sind alle EU-Mitgliedstaaten und dem Erasmus+ Programm assoziierte sowie nicht assoziierte Länder in den Regionen 1, 2, 3, 9, 10, 11 (siehe Programmleitfaden, Abschnitt „förderfähige Länder“).
Die regionalen Prioritäten finden Sie ebenfalls im Programmleitfaden.
Konsortium: mindestens vier Organisationen aus mindestens drei Ländern: mindestens eine Organisation aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder mit dem Programm assoziierten Drittländern und mindestens zwei Organisationen aus mindestens einem förderfähigen nicht mit dem Programm assoziierten Drittland.
Der Schwerpunkt der Projektaktivitäten muss auf dem Aufbau und der Stärkung der Kapazitäten von Organisationen im Bereich der Berufsbildung hauptsächlich in den NICHT mit dem Programm assoziierten Drittländern liegen.
Die Projekte können u.a. folgende Aktivitäten umfassen:
Es sollen transnationale Kooperationsprojekte gefördert werden, die ein Bündel von sektorspezifischen oder sektorübergreifenden Aktivitäten umsetzen, die entweder
Zu den spezifischen Zielen zählen: